Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, besser bekannt als European Accessibility Act (EAA). Sie verlangt, dass eine ganze Reihe alltäglicher Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein muss, und gilt seit dem 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie bereits im Juli 2021 in nationales Recht überführt. Erfasst sind unter anderem Onlineshops und Buchungssysteme, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Smartphones und Selbstbedienungsterminals wie Fahrkartenautomaten. Technischer Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites und Apps auf WCAG 2.1 Level AA verweist. Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen verlangen, ein nicht konformes Angebot untersagen und Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängen. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen EUR Jahresumsatz haben, fallen nicht unter die Dienstleistungspflichten.
Welches EU-Recht steht hinter dem BFSG?
Ausgangspunkt ist die Richtlinie (EU) 2019/882, besser bekannt als European Accessibility Act. Die EU hat sie am 17. April 2019 verabschiedet, mit einem einfachen Ziel: Statt 27 unterschiedlicher nationaler Barrierefreiheitsregeln sollten Unternehmen im gesamten Binnenmarkt einheitliche Anforderungen vorfinden. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Juni 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, die Pflichten selbst gelten seit dem 28. Juni 2025.
Eine Richtlinie bindet Unternehmen nicht unmittelbar. Verbindlich ist die nationale Umsetzung, und genau die ist das BFSG.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung des EAA. Es wurde im Juli 2021 verabschiedet, Unternehmen hatten also fast vier Jahre Vorlauf, und gilt seit dem 28. Juni 2025. Die technischen Details stehen in einer eigenen Verordnung, der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV), die für jede Produkt- und Dienstleistungskategorie ausbuchstabiert, was barrierefrei konkret bedeutet.
Durchgesetzt wird das Gesetz von den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie koordinieren sich über eine zentrale Stelle, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Verbraucher können dort Beschwerden einreichen, die Behörde kann daraufhin einen Anbieter überprüfen.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter EAA und BFSG?
Das Gesetz nennt konkrete Kategorien statt einer pauschalen Regel für alles Digitale. Auf der Produktseite sind das unter anderem:
- Computer, Notebooks, Tablets und Smartphones samt ihrer Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten, Zahlungsterminals
- E-Book-Lesegeräte
- Router und andere Endgeräte für Telekommunikationsdienste im Verbraucherbereich
Auf der Dienstleistungsseite, dem Teil, der für Website-Betreiber am wichtigsten ist, umfasst die Liste:
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen können, vom klassischen Onlineshop bis zum Buchungs- und Reservierungssystem
- Bankdienstleistungen für Verbraucher einschließlich Onlinebanking
- Telekommunikationsdienste wie Messaging und Telefonie
- E-Books und die Software, um sie zu lesen
- Personenverkehrsdienste: Websites, Apps und elektronische Tickets im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr
Gilt das BFSG für meine Website?
Das ist die Frage, die wir am häufigsten hören, und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, was Ihre Website tut, nicht wie groß sie ist. Entscheidend ist für die meisten Unternehmen, ob Sie Verbrauchern eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Wenn Besucher etwas kaufen, einen Termin buchen, der einen Vertrag begründet, ein Abo abschließen oder irgendeine Form von Checkout durchlaufen können, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Eine reine Visitenkarten-Website, die nur Ihr Unternehmen vorstellt und keinerlei Bestell- oder Buchungsfunktion hat, fällt in der Regel nicht unter das BFSG.
Zwei Punkte überraschen regelmäßig. Erstens schützt das Gesetz Verbraucher, reine B2B-Angebote sind also außen vor. Zweitens folgen die Regeln dem Markt, nicht dem Firmensitz: Ein Shop, der von außerhalb der EU betrieben wird, sich aber erkennbar an EU-Verbraucher richtet, muss die Anforderungen ebenfalls erfüllen. Und bitte bedenken Sie: Dieser Artikel erklärt die Regeln, er kann eine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall nicht ersetzen.
Sind kleine Unternehmen vom BFSG ausgenommen?
Teilweise. EAA und BFSG nehmen Kleinstunternehmen aus, allerdings nur bei Dienstleistungen. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen und erzielt höchstens 2 Millionen EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Ein Zwei-Personen-Shop unterhalb dieser Schwelle fällt damit nicht unter die Dienstleistungspflichten, während ein Hersteller erfasster Produkte sich auf diese Ausnahme überhaupt nicht berufen kann.
Neben der Kleinstunternehmensregel gibt es ein allgemeines Ventil: Wenn die Umsetzung das Produkt oder die Dienstleistung grundlegend verändern würde oder eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, kann ein Wirtschaftsakteur sich darauf berufen und muss die Bewertung dokumentieren. In der Praxis ist die Hürde hoch, und das Argument, Barrierefreiheit koste Geld, wird allein nicht reichen.
Selbst wenn Sie ausgenommen sind, lohnt der Blick auf den Grund für das Gesetz. Die WHO schätzt, dass rund 16 Prozent der Weltbevölkerung mit einer wesentlichen Behinderung leben. Ein barrierefreier Shop ist nicht nur ein Haken auf einer Rechtsliste, sondern ein größerer erreichbarer Markt und meistens auch bessere Bedienbarkeit für alle.
Welcher technische Standard gilt? EN 301 549 und WCAG 2.1 AA
Das BFSG selbst enthält keine einzelne technische Checkliste. Stattdessen wird die Konformität vermutet, wenn Sie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 einhalten. Für Websites und mobile Apps übernimmt diese Norm die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA. Im Klartext: Wenn Ihre Website WCAG 2.1 AA erfüllt, stehen Sie bei den webbezogenen Anforderungen auf sicherem Boden.
WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 die aktuelle W3C-Empfehlung, die EN 301 549 verweist bislang allerdings noch nicht darauf. Trotzdem gleich gegen 2.2 zu bauen, ist eine sinnvolle Entscheidung, denn die neueren Kriterien sind inhaltlich eine Erweiterung, und eine Aktualisierung der Norm wird erwartet.
Welche Fristen und Übergangsregelungen gelten?
Das zentrale Datum ist der 28. Juni 2025. Seitdem müssen in Verkehr gebrachte Produkte und für Verbraucher angebotene Dienstleistungen barrierefrei sein. Übergangsregelungen federn die Kanten ab: Dienstleistungen dürfen Produkte, die vor diesem Stichtag rechtmäßig im Einsatz waren, noch bis zum 27. Juni 2030 weiterverwenden, und Selbstbedienungsterminals dürfen bis zu 15 Jahre ab Inbetriebnahme in Betrieb bleiben. Dienstleistungserbringer treffen zudem Informationspflichten: Sie müssen öffentlich zugänglich beschreiben, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Lassen Sie sich von den Übergangsfristen nicht zum Abwarten verleiten. Sie decken Altgeräte und bestehende Verträge ab, nicht den neu gestalteten Shop, den Sie nächstes Quartal launchen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachungsbehörde kann zunächst verlangen, dass Sie das Problem innerhalb einer Frist beheben. Passiert das nicht, kann sie das Angebot der Dienstleistung einschränken oder untersagen und je nach Verstoß Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängen. Neben der behördlichen Durchsetzung gibt es ein leiseres Risiko: Barrieren sind für jeden sichtbar, auch für Wettbewerber und Verbraucherverbände, und eine öffentliche Beschwerde ist nicht die Art von Marketing, die man sich wünscht.
EAA und Web Accessibility Directive: privater und öffentlicher Sektor
Der EAA wird häufig mit einer älteren EU-Regelung für den öffentlichen Sektor verwechselt. Beide bestehen nebeneinander:
| Aspekt | European Accessibility Act | Web Accessibility Directive |
|---|---|---|
| Richtlinie | (EU) 2019/882 | (EU) 2016/2102 |
| Wer ist erfasst | Private Unternehmen (Produkte und Dienstleistungen) | Öffentliche Stellen |
| Deutsche Umsetzung | BFSG und BFSGV | BGG und BITV 2.0 |
| Gilt seit | 28. Juni 2025 | Websites seit 2020, Apps seit 2021 |
| Technische Norm | EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) | EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) |
Das Praktische daran: Beide Welten verweisen auf dieselbe technische Norm, die konkrete Arbeit an Ihrer Website ist also identisch.
Wie mache ich meine WordPress-Website BFSG-konform?
Barrierefreiheit ist kein Plugin, das man einmal installiert, aber für eine typische WordPress-Website ist der Weg gut ausgetreten. Fangen Sie beim Fundament an und arbeiten Sie sich nach oben:
- Wählen Sie ein Theme, das Barrierefreiheit ernst nimmt, idealerweise eines mit dem Tag accessibility-ready im WordPress-Theme-Verzeichnis
- Bringen Sie die Farbkontraste in Ordnung: Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund
- Schreiben Sie aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, die Informationen transportieren
- Machen Sie die gesamte Website allein per Tastatur bedienbar, einschließlich Menüs, Slider und Modals
- Geben Sie jedem Formularfeld ein sichtbares Label und klare, textbasierte Fehlermeldungen
- Nutzen Sie echte Überschriften in logischer Hierarchie statt formatierter Absätze
- Stellen Sie Untertitel für Videos bereit und vermeiden Sie Inhalte, die nur mit der Maus funktionieren
- Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die den Stand Ihrer Website beschreibt und einen Kontakt für Rückmeldungen nennt
Und dann testen Sie. Automatisierte Prüfwerkzeuge finden einen ordentlichen Teil der Probleme, aber ein Durchgang allein per Tastatur und eine Sitzung mit einem Screenreader (NVDA ist unter Windows kostenlos, VoiceOver gehört zu macOS) zeigen Ihnen Probleme, die kein Scanner sieht.
Wie hilft InspectWP bei der Barrierefreiheit?
InspectWP führt automatisierte Barrierefreiheitsprüfungen als Teil der Website-Analyse durch und meldet typische WCAG-Verstöße wie fehlende Alternativtexte, zu geringe Farbkontraste, Formularfelder ohne Label und eine kaputte Überschriften-Hierarchie, jeweils mit Schweregrad und Hinweis auf das betroffene Element. Damit haben Sie eine priorisierte Startliste für die BFSG-Umsetzung statt eines vagen Gefühls, dass da etwas im Argen liegen könnte. Automatisierte Befunde ersetzen kein manuelles Audit, aber sie decken die Fläche schnell und wiederholbar ab, und mit geplanten Berichten bemerken Sie Rückschritte, bevor Ihre Nutzer oder eine Marktüberwachungsbehörde es tun.